Home Impressum
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der KundW Datentechnik GbR (KundW)

1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese AGB zugrunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Waren und/oder Leistungen gelten diese AGB als angenommen.
1.2. Der Kunde kann sich im Internet auf der Website von KundW unter http://www.kundw.de/ unter der Rubrik Impressum jederzeit die aktuelle Version herunterladen und/oder ausdrucken. Der Kunde erkennt ausdrücklich die Gültigkeit der im Internet veröffentlichten AGB an. Er verzichtet ausdrücklich auf die Papierform.
1.3. Die Wirkung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

2. Leistungen
2.1. Bei Geschäften mit Unternehmern behält sich KundW das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern, zu ersetzen und Verbesserungen vorzunehmen. KundW ist ferner berechtigt, die Leistungen zu verringern. Dies gilt nicht für Geschäfte mit Verbrauchern.
2.2. Die von KundW angebotenen Dienste können Einschränkungen, Bedingungen und/oder speziellen Funktionalitäten unterliegen. Der Kunde ist verpflichtet, von diesen Einschränkungen/Bedingungen Kenntnis zu nehmen und diese einzuhalten.
2.3. Soweit KundW unentgeltliche Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
2.4. Zur Erfüllung der Vertragspflichten von KundW genügen die Bereitstellung der Leistungen sowie die Anzeige der Bereitstellung gegenüber dem Kunden. Die tatsächliche Benutzung durch den Kunden ist nicht relevant.

 

3. Angebot und Vertragsabschluss
3.1. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
3.2. Ein Vertrag kommt erst nach schriftlicher Bestätigung durch KundW zustande. KundW behält sich vor, einen Vertragsabschluß mittels Rechnung zu bestätigen. Kostenvoranschläge können um 15 % über- bzw. unterschritten werden. Verbesserungen oder Änderungen der Leistung sind zulässig, soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen von KundW zumutbar sind.
3.3. Bei Dienstleistungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin, bzw. Richtpreis, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten können.
3.4. Alle Unternehmern gegenüber angegeben Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

 

4. Lieferzeit und Lieferung
4.1. Die Ware gilt als geliefert, wenn sie das Lieferwerk, das Lager des Verkäufers oder dessen Geschäftslokal verlassen hat.
4.2. Die Versendung erfolgt auf Risiko und Kosten des Käufers.
4.3. Ist die vom Verkäufer geschuldete Leistung durch unvorhersehbare oder vom Verkäufer unverschuldete Umstände nicht verfügbar (z. B. durch Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transporthindernisse, behördliche Maßnahmen - jeweils auch bei Vorlieferanten des Verkäufers - sowie nicht rechtzeitige Selbstbelieferung), so ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er den Kunden unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit unterrichtet. Er wird in diesem Fall dem Kunden den evtl. bereits gezahlten Kaufpreis unverzüglich erstatten.
4.4. KundW ist ausdrücklich zur Teillieferung und Teilrechnungsstellung berechtigt.
4.5. KundW steht das Recht zu, einem im Zahlungsverzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind.

 

5. Software
5.1. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, bzw. Software erworben wird, so erhält der Kunde an den mit diesem Vertrag erworbenen Programme ein einfaches Recht, die Software für eigene Zwecke zu nutzen, wobei dies ein einfaches unbeschränktes Nutzungsrecht ist, d. h. er darf dieses weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den darauf entstehenden Schaden.

 

6. Mängelansprüche
6.1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Lieferung, soweit dieses nach ordnungsgemäßem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich zur Anzeige zu bringen.
6.2. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden, anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
6.3. Ein Mangel der Ware liegt vor, wenn sie bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Kein Mangel liegt vor, wenn der Kunde selbst oder durch Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers in die Ware eingegriffen hat und der Mangel nach dem Eingriff in die Ware aufgetreten ist, es sein denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel der Ware nicht auf dem Eingriff beruht.
6.4. Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr.
6.5. Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht von uns Nacherfüllung zu verlangen. Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Behebung des Fehlers oder Neulieferung.
6.6. Der Kunde kann Ansprüche auf Nacherfüllung nur geltend machen, wenn ein im Verhältnis zu Umfang und Schwere des Mangels der Hardware angemessener Teil der vereinbarten Vergütung bereits bezahlt ist.
6.7. Die Nacherfüllung gilt nach dem dritten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist der Verkäufer hierzu nicht bereit oder nicht in der Lage, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und sofern dem Verkäufer ein Verschulden zur Last fällt, Schadensersatz oder Ersatz der vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Die Minderung ist ausgeschlossen.
6.8. Garantiezusagen bezüglich der Hardware lässt der Verkäufer nur gegen sich gelten, wenn diese schriftlich vereinbart sind und durch den Lizenzgeber oder seinen gesetzlichen Vertreter schriftlich bestätigt wurden.

 

7. Haftungsbeschränkung
7.1. Schadenersatz kann der Kunde nur in Fällen grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch uns oder durch unsere Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter verlangen. Der Schadenersatz ist in jedem Falle auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt.
7.2. Unsere Haftung wegen Arglist und jener nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
7.3. Die vorstehenden Einschränkungen gelten ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen begründet wird.
7.4. Wir haften für die Wiederbeschaffung von Daten nur, soweit der Kunde die üblichen und angemessenen Vorkehrungen zur Datensicherung getroffen und dabei sichergestellt hat, dass die Daten und Programme in maschinenlesbarer Form vorliegen und mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, vor jeder der vorgenannten Arbeiten, d. h. vor jeder Service- oder Wartungstätigkeit eine Datensicherung durchzuführen und das erfolgreiche Gelingen dieser Datensicherung zu überprüfen und zu dokumentieren. Hat der Kunde dies nicht getan so ist er verpflichtet, unserem Mitarbeiter dies bei Beginn jeder Arbeit mitzuteilen.

 

8. Vergütung
8.1. Der Kunde zahlt dem Verkäufer den in der Vereinbarung ausgewiesenen Kaufpreis. Der Kaufpreis ist sofort fällig.
8.2. Im Verzugsfalle hat der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
8.3. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Betreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.
8.4. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.
8.5. KundW ist berechtigt, Forderungen abzutreten.

 

9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der dem Kunden gelieferten Hardware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises aus diesem Vertragsverhältnis vor.
9.2. Wird die gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an den vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen kostenfrei mit der notwendigen Sorgfalt für KundW. Der Käufer ist berechtigt die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung/unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Verkäufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an KundW ab. KundW ermächtigt den Käufer widerruflich die, an sie abgetretenen Forderungen für deren Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.

 

10. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte
10.1. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
10.2. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten aus anderen als auf diesem Vertrag beruhenden Ansprüchen ist ausgeschlossen.

 

11. Datenschutz
11.1. KundW ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
11.2. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass personenbezogene Daten über Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.

 

12. Schlussbestimmungen
12.1. Für die Geschäftsbeziehung und die gesamte Rechtsbeziehung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
12.2. Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers.
12.3. Änderungen und Ergänzungen und Nebenabreden zu diesem Vertrage bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung, Änderung und einen Verzicht oder Nebenabrede auf dieses Schriftformerfordernis.
12.4. Für alle Streitigkeiten, welche sich im Zusammenhang mit und aus dieser Vereinbarung ergeben, ist als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Verkäufers vereinbart.
12.5. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksame Bestimmungen ersetzt, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.

 

Version vom 24.10.2009